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Der Schulzwang wird fallen wie die Berliner Mauer
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Kindeswohl oder Behördenwillkür

Der Fall Neubronner und die Reformunwilligkeit deutscher Bildungsbehörden

Dagmar Neubronner ist nicht grundsätzlich gegen die Schule, die Diplom Biologin hat sogar selbst eine mitbegründet. Die eigenen Söhne indes lernen lieber zu Hause in der Familie. Sohn Moritz zum Beispiel empfand die Mitschüler als laut und störend, er konnte sich nicht konzentrieren, immer häufiger wurde er immer schlimmer krank. Er bekam eine Lungenentzündung. Ihr Sohn erkrankte an der Schule, sagten die Eltern vor Gericht. „Er hatte überhaupt keinen Lebensmut mehr“, berichtet Dagmar Neubronner,

Weil sie ihre beiden Söhne nicht gegen ihren Willen zum Schulbesuch zwingen wollen, rückt ihnen die Bremer Schulbehörde jetzt mit hohen Zwangsgeldern und alternativ Erzwingungshaft zu Leibe und das obwohl regelmäßige Leistungsüberprüfungen der örtlichen Schule Thomas und Moritz eine gute Entwicklung bescheinigen. Auch sonst ist die Familie gut integriert in die Bremer Gesellschaft.

Obwohl alle anderen Staaten der Europäischen Union Homeschooling und freies Lernen in der Familie gesetzlich legalisiert haben, zeigt sich Deutschland nach wie vor uneinsichtig und behandelt Freilerner wie Schulverweigerer.

AKTUELL
15.10.2009
Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts

03.02.2008
Bremer OVG weist Klage ab

Die in zweiter Instanz verhandelte Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Land Bremen fand ein großes Presseecho. Einige interessante Presseberichte können hier nachgelesen oder direkt als Podcast angehört werden

DIE WELT - Gericht lehnt Hausunterricht für Kinder ab

DIE ZEIT - Keine Schule, kein Stress, Interview mit den Neubronners

FOCUS Online - Bremer Eltern scheitern mit Klage gegen Schulpflicht

Auslaufmodell Schulpflicht - eine Podiumsdiskussion von Radio Bremen mit Familie Neubronner, Prof. Volker Ladenthin u.a.

My home is my school - eine Dokumentationssendung des Hessischen Rundfunks zum Thema Homeschooling


Unser Kommentar:
Es ist leider auch in den Köpfen bundesdeutscher Richter noch nicht angekommen, dass Bildung auch außerhalb des Schulgebäudes gelingen kann, ja sehr oft sogar noch besser gelingt als im künstlichen Biotop des Klassenzimmers einer 30 köpfigen Schar von Gleichaltrigen. Eine Situation wie sie so im realen Leben später nie wieder vorkommt.
Es gibt eine Vielzahl internationaler wissenschaftlicher Studien, die belegen, dass Homeschooling hervorragende Ergebnisse, sowohl im Bereich der Wissensvermittlung als auch im Bereich der Sozialisation erzielt. Um Mißbräuche auszuschließen, kann der Staat ja durchaus ein Kontroll- und Aufsichtsrecht haben, wie dies in Österreich oder den skandinavischen Ländern der Fall ist. Freilerner haben sich dagegen nie gewehrt.
Auch das Argument Homeschooling begünstige das Entstehen von Parallelgesellschaften ist in diesem Zusammenhang bisher nie nachgewiesen. Die Urteile der Gerichte stützten sich somit auf unbewiesene Behauptungen und klischeehafte, längst widerlegte Unterstellungen.
Eltern und Kinder, die Probleme mit der Schule haben, nehmen tagtäglich zu. Warum schafft man nicht ein System der Bildungsfreiheit, wo verschiedene Schul- und Bildungswegen miteinander in einen konstruktiven Wettstreit zum Wohl unserer Kinder treten. Aus dieser Vielfalt sollte jede Familie die Möglichkeit haben ihre eigene Bildungsbiographie in freier Selbstbestimmung zu wählen und zu leben.
Unsere Kinder würden davon profitieren.

Unterstützung
Wer den Rechtskampf der Familie Neubronner finanziell unterstützen will, kann dies über folgende Bankverbindung tun
Kontoinhaber: Dagmar Neubronner
Konto-Nr: 353738465
Postbank Dortmund
BLZ: 44010046
Aus dem EU Ausland
IBAN: DE78 4401 0046 0353 7384 65
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: "Prozesskostenhilfe"

Karikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth


04.01.2008
Die skandalöse Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Familie Neubronner durch Bremer Gerichte wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht korrigiert.
Den gegen den Schulzwang für ihre Kinder klagenden Eltern, die als freie Kleinverleger ein geringes Einkommen haben, war Prozesskostenhilfe verweigert worden mit der Begründung, es bestünden - trotz zugelassener Berufung - zu geringe Erfolgsaussichten in ihrem Fall. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte dies jetzt und stellte fest: Wenn finanzielle Prozesskostenhilfe nur in eindeutig aussichtsreichen Fällen gewährt wird, nützt sie nichts, die Rechtsgleichheit besteht gerade darin, dass auch weniger Wohlhabende ihr Recht einklagen können, ohne im Fall eines verlorenen Prozesses in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Familie Neubronner hat das Urteil und seine Begründung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, siehe
hier.

Trotz dieser guten Nachricht lasten auf der Familie inzwischen Zwangsgeldfestsetzungen und -drohungen von insgesamt 7.500 €, "weitere Zwangsmaßnahmen" wurden angedroht. Da nach den erfolglosen Pfändungsversuchen hier nur noch Erzwingungshaft und Einschränkungen des elterlichen Sorgerechts in Frage kommen, verlässt die Familie mit den Kindern am 7. Januar Deutschland. Mutter Dagmar Neubronner bleibt in Bremen wohnhaft, um die Verlagsgeschäfte weiter zu führen und weil die Familie nach wie vor hofft, bald eine Lösung für Bremen zu finden. Ihre Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht auf das Recht ihrer Kinder, frei zu lernen, läuft weiter, ebenso die Petition auf Aussetzung all der Zwangsmaßnahmen bis zur endgültigen juristischen Klärung.

Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich nur auf den bereits verlorenen ersten Prozess. Den Berufungsprozess und die Gebühren für alle Widersprüche und Beschwerden muss die Familie in jedem Fall selbst finanzieren. Sie ist daher jetzt mehr denn je auf finanzielle Solidarität angewiesen.





Nähere Infomationen

-Presseerklärung des Netzwerks Bildungsfreiheit “Auf Bildungsfreiheit steht Gefängnis”

Das Blog der Neubronners


Dokumente zum Download

Kooperationsvereinbarung mit der Bremer Bildungsbehörde

Zeugnisse der Grundschule Borchshöhe für Thomas und Moritz Neubronner

Kontopfändung und Einziehungsauftrag

Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Bremen

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Prozesskostenhilfe


Internationale Reaktionen
Mittlerweile hat die internationale Öffentlichkeit reagiert und stapelweise Briefe, Faxe und Emails an die Bremer Schulsenatorin und Familie Neubronner geschickt. Von den USA über die Staaten der Europäischen Union bis hin nach Japan reichen die Solidaritätsbekundungen mit den Freilernern. Die Suchmaschine Google gibt über 600 englischsprachige Beiträge zum "Neubronner case" aus. Eine Reihe renommierter internationaler Bildungsorganisationen und Privatpersonen aus aller Welt haben sich an in der Angelegenheit an den Bremer Bildungssenat gewandt, die wir nachfolgend dokumentieren

Großbritannien:
Education otherwise
USA:
Homeschool Legal Defense Association
USA:
Clonlara School
Frankreich:
Les enfants d´abord
Deutschland:
Netzwerk Bildungsfreiheit
National Coalition of Alternative Community Schools
Schweden:
Jonas Himmelstrand
Südafrika:
Association for Homeschooling
Oberstudienrat
Raimund Pousset
Slowakei:
Nachricht über die Genehmigung von Homeschooling


Presseecho:

Kommentar der TAZ
“Die spinnen die Bremer”


TAZ vom 03.06.2006

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