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Presseerklärung  der “Homeschool Legal Defense Association (HSLDA)” Virginia/USA zur Asylentscheidung zugunsten von Familie Romeike

„Deutschland verletzt grundsätzliche Menschenrechte,“ sagt der Einwanderungsrichter für Homeschooling-Angelegenheiten

In einem Gerichtsfall mit internationalen Auswirkungen hat der Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman dem Antrag auf politisches Asyl einer deutschen Homeschooling-Familie stattgegeben. Die Romeikes sind Christen aus Bissingen in Deutschland, die wegen der Verfolgung durch die Bundesrepublik Deutschland im August 2008 aus ihrem Land geflohen sind, um in den Vereinigten Staaten von Amerika politisches Asyl zu bekommen. Nach einer Anhörung in Memphis im US-Bundesstaat Tennessee wurde ihrem Antrag am 26. Januar 2010 stattgegeben.

„Wir können nicht erwarten, dass jedes Land unserer Verfassung folgt. Die Welt wäre ein besserer Ort, wenn das so wäre … . Dennoch sind die hier verletzten Rechte grundsätzliche Menschenrechte, die kein Land verletzen darf,“ sagte Richter Lawrence O. Bruman.

Homeschooler sind eine besondere soziale Gruppe, welche die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht … . Diese Familie hat allen Grund sich vor Verfolgung zu fürchten …, deshalb haben sie ein Anrecht auf Asyl … und dies Gericht wird ihnen Asyl gewähren,“ sagte der Richter.

In seiner Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass die schlimmste Sache bei diesem Fall die Motivation der deutschen Regierung sei. Der Richter bemerkte, dass es so schien, als wenn die deutsche Regierung anstatt um das Wohlergehen der Kinder besorgt zu sein versuchen würde Parallelgesellschaften auszumerzen. Das sei „merkwürdig“ und einfach nur „dumm“, meinte der Richter. In seiner Anordnung drückte der Richter auch seine Sorge darüber aus, dass er bemerkte habe, dass Deutschland zwar ein demokratisches Land und ein Verbündeter sei, aber diese spezielle Politik die Homeschooler zu verfolgen „allem zuwider sei, an was wir Amerikaner glauben.“

„Diese Entscheidung anerkennt ein für alle Mal, dass die deutschen Homeschooler eine soziale Gruppe sind, die von einer westlichen Demokratie verfolgt wird,“ sagte Mike Donnelly, Firmenanwalt und Direktor für Internationale Beziehungen von HSLDA. „Das ist beschämend für Deutschland; denn eine westliche Demokratie sollte grundsätzliche Menschenrechte schützen, was auch bedeutet den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu überlassen. Dieser Richter hat die Sachlage vollständig durchschaut und Deutschland herausgefordert. Wir hoffen, dass dieser Urteilsspruch Deutschland veranlassen wird die Verfolgung seiner Homeschooler zu stoppen,“ fügte er hinzu.

In den letzten Jahren hat sich die Verfolgung der Homeschooler in Deutschland sogar noch intensiviert. Regelmäßig werden sie mit hohen Bußgeldern von Tausenden von Euros belegt, mit Gefängnisstrafen bedroht oder ihnen wird die Vormundschaft für ihre Kinder weggenommen – einfach nur weil sie sich entschieden haben ihre Kinder zu Hause zu unterrichten.

Die Familie Romeike drückte ihre Erleichterung aus, als sie von diesem Urteilsspruch hörte.

„Wir sind dem Richter so dankbar für seine Entscheidung,“ sagte Uwe Romeike. „Wir wissen, dass viele Menschen für uns gebetet haben, insbesondere andere deutsche Homeschooler. Ihre und unsere Gebete sind erhört worden. Wir schätzen die Freiheit zum Homeschooling unserer Kinder, die wir jetzt in Amerika haben, und werden uns ein neues Leben hier aufbauen,“ fügte er hinzu.

Bei der Anhörung am 21. Januar 2010 bezeugte Donnelly dem Einwanderungsrichter, dass Homeschooler in ganz Deutschland verfolgt werden.

„Es gibt keine Sicherheit für Homeschooler in Deutschland. Die beiden höchsten deutschen Gerichte haben entschieden, dass die deutsche Regierung Homeschooler „ausmerzen“ dürfe, weil sie angeblich eine Art „Parallelgesellschaft“ seien. Diese Argumentation ist aber fehlerhaft. Homeschoolers sind keineswegs eine Parallelgesellschaft. Stichhaltige Untersuchungen zeigen, dass Homeschooler sowohl akademisch als auch sozial hervorragend sind. Die deutschen Gerichte ignorieren einfach nur die überall in der Welt gesammelten Fakten, wo Homeschooling betrieben wird. Sie müssten einmal über ihren Tellerrand hinaussehen,“ bezeugte Donnelly.

2003 entschied der deutsche Bundesgerichtshof, der das deutsche Grundgesetz auslegt, im Falle der Familie Konrad, dass es Familien zulässig sei ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, wenn sie durch ihren Beruf zum Reisen gezwungen seien, wie das bei Zirkusartisten oder Musikern der Fall ist. Dagegen sei Homeschooling den Eltern verboten, die das aus Gewissensgründen tun wollen. 2006 entschied das deutsche Bundesverwaltungsgericht im Falle der Familie Paul-Plett, dass die Regierung den Eltern die Vormundschaft für ihre Kinder entziehen dürfe, die ihre Kinder aus Gewissensgründen zu Hause unterrichten wollen.

Donnelly forderte die Begründung des deutschen Gerichts heraus:
„Es ist aberwitzig, wenn deutsche Gerichte entscheiden, dass Homeschooling erlaubt ist, wenn praktische Gründe dafür vorliegen, aber verboten, wenn jemand Gewissensgründe dafür hat. Das hat dann einfach nur noch damit zu tun, dass der deutsche Staat versucht ideologische Uniformität zu erzwingen – und zwar in einer Art und Weise, die besorgniserregend an die jüngere deutsche Geschichte erinnert. Homeschooling ist weltweit eine wachsende, soziale Bewegung und die Deutschen wollen es aufgrund einer fingierten Vorstellung, dass Homeschooler eine „Parallelgesellschaft“ bilden würden, ausmerzen. Die deutsche Behandlung von Homeschooler-Familien verdient Ächtung durch die internationale Gemeinschaft. Ich bin stolz, dass ein Einwanderungsrichter der Vereinigten Staaten die Wahrheit darüber erkannt hat, was in Deutschland los ist, und dieses für die Familie Romeike günstige Urteil gefällt hat.“

Deutsche Homeschooler hatten sich bereits zusammengetan und versucht die Aufmerksamkeit deutscher Politiker zu gewinnen. Das war ein schwieriges Unterfangen. Jürgen Dudek ist einer der Homeschooling-Väter, die zu einer 90-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt wurden, weil er sich zum Homeschooling entschieden hatte. Sein Urteil wurde jedoch auf eine Geldstrafe von 300,- Euro abgemildert. Ihm ist aufgefallen, dass deutsche Regierungsbeamte Homeschooler nicht schätzen, weil sie anders denken als der Staat es vorgibt:

„Ich konnte kaum glauben, dass diesen Regierungsbeamten Einwände gegen den Besuch einer Staatsschule wegen unseres Glaubens oder anderweitiger Gewissensgründe völlig egal sind. Eine ganze Reihe von Familien, die kein Homeschooling betreiben, aber über das Versagen des deutschen Schulsystems gut Bescheid wissen, haben uns angerufen und uns in unserem Tun ermutigt. Bei unserer Berufungsverhandlung hat der Richter zwar das Urteil von einer Gefängnis- auf eine Geldstrafe abgemildert, dennoch tat er unsere Gründe fürs Homeschooling vollkommen ab. Wir wurden schon immer durch die Hilfe amerikanischer Homeschooler ermutigt und wir hoffen, dass dieses Gerichtsurteil eine weithin vernehmbare Botschaft an das deutsche Volk senden wird, dass es falsch ist, was unser Land hier tut.“

Ein Vorstandsmitglied der Organisation Netzwerk Bildungsfreiheit, die sich für die Freiheit zum Homeschooling einsetzt, sagte, dass dieses Urteil den Homeschooler in Deutschland helfen würde:

„Dieses Gerichtsurteil offenbart dem Rest der Welt, dass der Deutsche Staat außerhalb des Mainstream der westlichen Demokratien handelt. Deutschland befindet sich damit in der Gesellschaft von Ländern wie China, Nordkorea und anderen, in denen fundamentale Menschenrechte nicht respektiert werden. Das Verhalten des Deutschen Staates entlarvt den totalitären Charakter des deutschen Schulgesetzes, das den Eltern ihr Recht nimmt ihre eigenen Kinder zu unterrichten. Diese Entscheidung für die Familie Romeike gibt der deutschen Regierung die Schuld und stellt eine ernste Warnung an die deutschen Regierungsbeamten dar ihre Politik zu ändern und fortan die Rechte der Eltern zu respektieren. Wir hoffen, dass diese Entscheidung eine deutliche Botschaft an die deutschen Behörden senden wird, diese Änderungen sofort vorzunehmen!“

Der Präsident von HSLDA, Mike Smith, spendete dieser Entscheidung Applaus:

„Das ist die Anerkenntnis, dass der deutsche Staat die Homeschooler verfolgt. Es war uns eine Ehre dieser mutigen Familie Beistand leisten zu können und wir hoffen und beten, dass diese Gerichtsentscheidung einen entscheidenden Effekt auf deutsche Politiker haben wird, die ihre Gesetze ändern sollten, damit das Recht der Eltern ihre Kinder nach eigenem Gutdünken erziehen zu dürfen anerkannt wird.“

(Original: Mike Donnelly - HSLDA, Übersetzt von G.S.)