Pressemitteilung
Netzwerk Bildungsfreiheit e.V. Nürnberg

zum 30. Januar 2008, dem 75. Jahrestag der Machtergreifung
Ressort: Bildung

Der deutsche Schulzwang - ein vergessenes Relikt aus dunkler Zeit

Anlässlich des 75. Jahrestages der Machtübernahme Hitlers sei an eine Folge seiner Herrschaft erinnert, welche kaum bekannt ist: die rigide gesetzliche Regelung von Schulbesuchspflicht und Schulzwang.

Bereits im Jahr 1934 erfolgte die Einrichtung eines Reichskultusministeriums, wodurch der Einfluss des Reiches auf die Bildung und Erziehung der Jugend gesichert wurde. Im Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 wurde in § 12 der sogenannte Schulzwang geregelt: "Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks- und Berufsschule nicht erfüllen, werden der Schule zwangsweise zugeführt. Hierbei kann die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden." Diese Regelung wurde von den meisten deutschen Bundesländern unkritisch und zum Teil nahezu im Wortlaut in die jeweiligen Schulgesetze übernommen.

Der deutsche Sonderweg - Schulbesuchspflicht und Schulzwang

Damit nimmt Deutschland mit seinem Bildungswesen innerhalb Europas in zweifacher Hinsicht noch heute eine unrühmliche Sonderstellung ein: Erstens ist es das einzige europäische Land, welches flächendeckend die Schulbesuchspflicht aufrecht erhält und mittels Sanktionen für deren Einhaltung sorgt. Zweitens kennt nur Deutschland den oben erwähnten Schulzwang.

Während sich in anderen Staaten das Bildungswesen entsprechend moderner Erkenntnisse über die Vorteile individualisierten Lernens weiterentwickelt und zunehmend Freiräume für neue Bildungswege geschaffen werden, wird in Deutschland die Schulbesuchspflicht zementiert - entgegen allen Erkenntnissen aus wissenschaftlichen Studien, welche belegen, dass Fernschulwesen, Flexischooling und Bildung zu Hause für Kinder, deren besondere Bedürfnisse im öffentlichen und privaten Präsenzschulsystem nicht ausreichend erfüllt werden können, hervorragende Alternativen darstellen.

Geplante Änderung des BGB - Rückschritt in zunehmende Unfreiheit

Im Sommer dieses Jahres soll eine Änderung des BGB in Kraft treten, welche familiengerichtliche Maßnahmen erleichtern wird. Dazu gehören "Gebote zur Durchsetzung der Schulpflicht", welche bei Missachtung zum Verlust des elterlichen Sorgerechts führen können. Während andere Staaten auf dem Gebiet der Bildung derzeit Schritte in Richtung von mehr Freiheitlichkeit machen, geht es in Deutschland diesbezüglich rückwärts in zunehmende Unfreiheit. Dies ist nicht zuletzt eine Folge der niemals in Frage gestellten gesetzlichen Regelungen des Reichsschulpflichtgesetzes von 1938.

Familien verlassen das Land - Auswanderungsziel: Bildungsfreiheit

Derzeit verlassen etliche Familien das Land, um davor bewahrt zu bleiben, ihre Kinder in ein Schulsystem zwingen zu müssen, welches ihnen nicht gut tut. Darunter ist die aus den Medien bekannte Familie Neubronner aus Bremen, die Eltern selbstständige Verleger, die beiden schulpflichtigen Söhne mit mittlerweile mehrjähriger Erfahrung im schulbesuchsfreien Lernen. Die Schule, welche dieses Experiment im letzten Jahr begleitete, bescheinigte den beiden Jungen gute Lernerfolge und untadeliges Sozialverhalten. Doch das zählte nicht, die bremische Kultusbehörde bestand auf der Durchsetzung der Schulbesuchspflicht mittels Zwangsmaßnahmen. Die Bildungsfreiheit, die alle anderen demokratischen europäischen und nichteuropäischen Staaten gewähren, lässt manchen das Eigenheim und die gesicherte Existenz aufgeben - ein Armutszeugnis für Deutschland 75 Jahre nach dem Beginn des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte.

Das "Netzwerk Bildungsfreiheit" ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Organisationen, Elterninitiativen und Einzelpersonen, denen das Recht auf freien Zugang zur Bildung, freie Wahl und freie Gestaltung des individuellen persönlichen Bildungsweges unter Zuhilfenahme öffentlicher wie privat initiierter Ressourcen ein Anliegen ist.

Wir engagieren uns für die Umwandlung des staatlichen Schulzwangs in eine echte Bildungsfreiheit, die es Kindern und Eltern ermöglicht, ihren eigenen Bildungsweg in freier Selbstbestimmung zu wählen.

Presserechtlich verantwortlich:
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Jörg Großelümern